Die Ausbildung zur staatlich geprüften Sozialassistentin bzw. zum staatlich geprüften Sozialassistenten qualifiziert für unterstützende Tätigkeiten in sozialpflegerischen, sozialpädagogischen und hauswirtschaftlichen Einrichtungen.
Der zweijährige Bildungsgang erweitert die Allgemeinbildung, ermöglicht zusätzlich den Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife (eBBR) sowie des Mittleren Schulabschlusses (MSA) und schafft die Voraussetzung für eine weiterführende Ausbildung an Fachschulen.
Aufnahmevoraussetzungen:
Berufsbildungsreife (BBR), erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR) oder Mittlerer Schulabschluss (MSA)
Der Unterricht in der Berufsfachschule für Sozialassistenz
Berufsübergreifender Lernbereich:
Deutsch, Mathematik, Englisch, Religion, Wirtschaft/Sozialkunde, Sport/Gesundheitsförderung
Berufsbezogener Lernbereich:
Lernfeld 1: Beziehungen zu Menschen in verschiedenen Lebensphasen und Lebenssituationen aufbauen sowie sozialpädagogische Prozesse erkennen und begleiten
Lernfeld 2: Bei der Unterstützung und Pflege von Menschen in verschiedenen Lebensphasen und Lebenssituationen assistieren
Lernfeld 3: Grundlegende hauswirtschaftliche Kompetenzen erwerben und umsetzen
Lernfeld 4: Musisch-kreative Prozesse kennen lernen und in Alltagssituationen anwenden
Lernfeld 5: Berufliche Handlungskompetenz und berufliche Identität entwickeln Berufsbezogene Projekte (mehrwöchige Praxisphasen mit schulischer Betreuung und praxisbegleitendem Unterricht)
Art des Bildungsganges:
Vollzeit, 2 Jahre
Abschlüsse:
staatlich geprüfte Sozialassistentin / staatlich geprüfter Sozialassistent
Schülerinnen und Schüler, die bisher über die Berufsbildungsreife (BBR) verfügen, erlangen bei Bestehen des Ausbildungsganges die erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR). Wer den Bildungsgang mit einem Notendurchschnitt von 3,0 oder besser abschließt, erhält darüber hinaus den Mittleren Schulabschluss (MSA).
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Nachstehend einige Bilder von Schülerinnen und Schülern der Berufsfachschule (bitte die Thumbs anklicken):