Unter dem Motto „Fit für die Arbeitswelt“ konnten wir im Lesesaal unseres Schulzentrums Ronny Fehler, Vertreter der „Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft“ (GEW), begrüßen. Er ist studierter Kindheitspädagoge und Erziehungswissenschaftler, seit 2017 Referent für Kinder- und Jugendhilfe sowie Sozialarbeit im Vorstandsbereich der GEW Berlin. Prägnant und spannend stellte er die Essentials eines für die Studierenden wichtigen Themas vor: „Arbeitsvertrag und Bezahlung“.
Nachdem er die fundamentale Bedeutung von Gewerkschaften im Sozial- und Rechtsstaat dargelegt hatte, wandte er sich zentralen Grundlagen des Arbeitsrechts zu (Vergütungspflicht, Beschäftigungspflicht, Schutz von Leben und Gesundheit etc. vgl. §§ 611 ff. BGB). Offensichtlich ist hierbei z.B.: Ein schlechter Personalschlüssel, unzureichender Lärmschutz, fehlende Mitbestimmung sowie ein schlechtes Betriebsklima gefährden die Gesundheit der Erzieher*innen – nachhaltig.
Durch selbstbewusstes Auftreten und mit Unterstützung der Gewerkschaften im Bildungsbereich (GEW und VERDI) kann man hier einiges bewirken. Die zentrale Botschaft des Referenten war, dass jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer sich vor dem Unterschreiben seines Arbeitsvertrages ausreichend Zeit nehmen sollte, sich mit dem Inhalt gründlich auseinanderzusetzen. Scheinbar Selbstverständliches und Kleingedrucktes sind entscheidend für die Konditionen, unter denen wir oft viele Jahre arbeiten müssen. Gilt in der Einrichtung, wie im öffentlichen Dienst, der „Tarifvertrag der Länder“ (TV-L) „in der jeweils gültigen Fassung?“ In diesem Fall ist grundsätzlich eine bessere Bezahlung garantiert als sich hinter der sehr auslegbaren Formulierung „in Anlehnung“ an den TV-L verbirgt. Erhalten die Beschäftigten eine „Jahressonderzahlung“ oder „Weihnachtsgeld“? Wie viele Urlaubstage habe ich? Wo kann ich örtlich eingesetzt werden? Diese und andere Fragen wurden von dem Referenten mit den anwesenden Studierenden der Semestergruppen FS II und FS III VZ vorgestellt und erörtert. Anhand der zur Zeit gültigen „Entgelttabelle für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst“ erklärte der Referent, mit welchem Gehalt eine Erzieherin bzw. ein Erzieher ins Berufsleben startet (Entgeltgruppe „S 8a“; Entgeltgruppe „S 8b“ des TV-L) und wie dieses sich später weiterentwickelt.
Unser Fazit des Vortrags: Wir danken Herrn Fehler sehr herzlich für seine wichtigen Informationen!
Dör Juni 2023, Fotos AvK