In der Fachoberschule und der Berufsfachschule für Sozialassistenz wird ein monatliches Schulgeld in Höhe von 80 Euro erhoben.
30% der Schulkosten können nach derzeitigem Recht steuerlich geltend gemacht werden.
In sozialen beziehungsweise finanziellen Notlagen kann auf Antrag das Schulgeld ermäßigt oder erlassen werden.
In der Fachschule für Sozialpädagogik und in der
Berufsfachschule
für Altenpflege wird seit August 2016 das Schulgeld im Rahmen einer Fördervereinbarung vom Land Berlin übernommen. Diese Vereinbarung
gilt sowohl für die neu an unsere Schule kommenden Schüler bzw. Studierenden als auch für diejenigen, die schon einen der beiden Schulzweige bei uns besuchen.
Wir begrüßen diese Initiative des Landes Berlin ausdrücklich und hoffen, dass diese Förderung für lange Zeit Gültigkeit hat und somit eine dauerhafte Erleichterung für die angehenden Erzieher/innen
und Altenpfleger/innen geschaffen ist.